Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Bernd Riexinger | DIE LINKE. | 258 - Stuttgart I | Enthalten | |
Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Frank Rinck | AfD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Daniel Rinkert | SPD | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Lars Rohwer | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Jessica Rosenthal | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Tabea Rößner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Nicht beteiligt | |
Claudia Roth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Enthalten | |
Manuela Rottmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt | |
Thomas Röwekamp | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Enthalten | |
Erwin Rüddel | CDU/CSU | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Rudolph | SPD | 199 - Koblenz | Dafür gestimmt | |
Tina Rudolph | SPD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Nicht beteiligt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.