Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE. | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Oliver Vogt | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Erik von Malottki | SPD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Niklas Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE. | Nicht beteiligt | ||
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Maja Wallstein | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Hannes Walter | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Carmen Wegge | SPD | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Melanie Wegling | SPD | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.