Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Jörg Schneider | AfD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Daniel Schneider | SPD | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dafür gestimmt | |
Carsten Schneider | SPD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Patrick Schnieder | CDU/CSU | 202 - Bitburg | Dagegen gestimmt | |
Olaf Scholz | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Nadine Schön | CDU/CSU | 298 - St. Wendel | Dagegen gestimmt | |
Marlene Schönberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Johannes Schraps | SPD | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Christian Schreider | SPD | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Felix Schreiner | CDU/CSU | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Christina-Johanne Schröder | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Nicht beteiligt | |
Ria Schröder | FDP | Dafür gestimmt | ||
Michael Schrodi | SPD | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Anja Schulz | FDP | 44 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Svenja Schulze | SPD | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Nicht beteiligt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Armin Schwarz | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dafür gestimmt | |
Matthias Seestern-Pauly | FDP | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.