Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Nicht beteiligt | |
Saskia Weishaupt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Maria-Lena Weiss | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Dagegen gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt | |
Stefan Wenzel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dafür gestimmt | |
Lena Werner | SPD | 202 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Nicole Westig | FDP | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Nicht beteiligt | |
Harald Weyel | AfD | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Wiehle | AfD | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt | |
Klaus Wiener | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Dirk Wiese | SPD | 147 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Tobias Winkler | CDU/CSU | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Tina Winklmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Christian Wirth | AfD | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Volker Wissing | FDP | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Janine Wissler | DIE LINKE. | 182 - Frankfurt am Main I | Dagegen gestimmt | |
Uwe Witt | fraktionslos | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Nicht beteiligt | |
Mechthilde Wittmann | CDU/CSU | 256 - Oberallgäu | Dagegen gestimmt | |
Herbert Wollmann | SPD | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Mareike Lotte Wulf | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.