Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dafür gestimmt | |
Thomas Hitschler | SPD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Nicole Höchst | AfD | 201 - Kreuznach | Dafür gestimmt | |
Gero Hocker | FDP | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Manuel Höferlin | FDP | 206 - Worms | Dagegen gestimmt | |
Bettina Hoffmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Alexander Hoffmann | CDU/CSU | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Christoph Hoffmann | FDP | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Anton Hofreiter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dafür gestimmt | |
Bruno Hönel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 11 - Lübeck | Dagegen gestimmt | |
Hendrik Hoppenstedt | CDU/CSU | 43 - Hannover-Land I | Nicht beteiligt | |
Franziska Hoppermann | CDU/CSU | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Jasmina Hostert | SPD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Houben | FDP | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Johannes Huber | fraktionslos | 214 - Freising | Dafür gestimmt | |
Verena Hubertz | SPD | 203 - Trier | Nicht beteiligt | |
Markus Hümpfer | SPD | 250 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Andrej Hunko | DIE LINKE. | 87 - Aachen I | Nicht beteiligt | |
Hubert Hüppe | CDU/CSU | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Gerrit Huy | AfD | 226 - Weilheim | Dafür gestimmt | |
Olaf in der Beek | FDP | 140 - Bochum I | Dagegen gestimmt | |
Erich Irlstorfer | CDU/CSU | 214 - Freising | Nicht beteiligt | |
Fabian Jacobi | AfD | 93 - Köln I | Dafür gestimmt |
Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, über welchen namentlich abgestimmt wurde, enthielt die Forderung, die Gaspreisanpassungsverordnung „mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“
In einem weiteren Antrag sprach sich die CDU/CSU-Fraktion für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aus. Dies könne Unternehmen entlasten und wettbewerbsfähiger machen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass verschiedene steuer- und zollrechtliche Änderungen an Gesetzen für Genussmittel vorgenommen werden. Diese Änderungen sollen einen erheblichen Bürokratieabbau schaffen und somit Verwaltung und Wirtschaft entlasten. Mit der Veränderung der einzelnen Gesetze soll im Endeffekt auch das Verbrauchssteuerrecht für Genussmittel vereinheitlicht werden.
Die Systemrichtlinie der EU regelt die Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Genussmitteln sowie elektrischem Strom und Energieerzeugnissen. Die Alkoholstrukturrichtlinie regelt die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol. Diese sieht nun ein Zertifizierungssystem für unabhängige Kleinproduzenten vor. Beide Richtlinien werden nun in das deutsche Recht übernommen, da der Gesetzentwurf im Bundestag angenommen wurde.
Im Zuge der Übernahme dieser Richtlinien sollen zum Beispiel kleine Brauereien durch Steuervergünstigungen entlastet werden. Zudem läuft die zeitweise Reduzierung der Biersteuerstaffelsätze zum Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Auch wenn Bier für wissenschaftliche Zwecke verwendet wird, greift nun der Steuerbefreiungstatbestand.
Der Finanzausschuss veröffentlichte eine Beschlussempfehlung für sowohl den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als auch für den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Er empfahl dem Bundestag, den Gesetzesentwurf anzunehmen, doch den Antrag auf eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes abzulehnen.
An diese Empfehlung hielten sich die Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Alle Abgeordneten dieser Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Wolfgang Kubicki (FDP) enthielt sich. Die Fraktionen der Opposition stimmten für den Entschließungsantrag, nur Jessica Tatti (DIE LINKE) stimmte dagegen.