Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Knut Gerschau | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Jan-Niclas Gesenhues | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Anikó Glogowski-Merten | FDP | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dagegen gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE. | 220 - München-West/Mitte | Enthalten | |
Katrin Göring-Eckardt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Christian Görke | DIE LINKE. | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Enthalten | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Fabian Gramling | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Armin Grau | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dagegen gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Nicht beteiligt | |
Nils Gründer | FDP | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt |
Der Antrag der Regierungsfraktionen über einen Beschluss des Deutschen Bundestages stellt fest, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die Bürger:innen sowie die Unternehmen Deutschlands abgefedert werden müssen.Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll der Finanzierung des Abwehrschirms, welcher ein Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro umfasst, dienen. Um diesen ändern und reaktivieren zu können muss es eine Gesetzesänderung geben. Der Antrag der Regierungsfraktionen beschloss eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes, um die vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Von der CDU/CSU-Fraktion stimmte allein Dr. Jonas Geissler für den Antrag, alle anderen Unionsabgeordneten stimmten dagegen. Auch die AfD wandte sich geschlossen gegen den Antrag, während sich die Fraktion DIE LINKE enthielt.
Insgesamt stimmten 390 Abgeordnete für den Beschluss, 239 dagegen und 36 enthielten sich.
Neben dem Antrag der Regierungsfraktionen gab es weitere Anträge, über welche, teils namentlich, teils geheim, abgestimmt wurde. Die Fraktion der AfD kritisierte in ihrem Antrag, dass durch die Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds neue Schulden für Deutschland entstehen würden und stellte sich somit gegen den Gesetzentwurf. Des Weiteren solle der Bundestag alle Einnahmen und Ausgaben in den Kernhaushalt einbinden, sodass der Öffentlichkeit ein klares Bild über die Staatsfinanzen vermittelt werden kann.
Auch die Fraktion DIE LINKE stellte einen Antrag zu dem Thema. Sie klassifizierte die aktuelle Lage als außergewöhnliche Notsituation und forderte deshalb die Bundesregierung auf, Kredite aufzunehmen, um die Finanzierung der Situation gewährleisten zu können. Es soll also nicht an der bisher bestehenden Schuldenbremse festgehalten werden, denn diese verhindere eine wirksame Deckelung der Gas- und Strompreise. Des Weiteren sei, laut der Fraktion, auch die Klimakrise mit dem Festhalten an der Schuldenbremse nicht zu aufzuhalten.
Die CDU/CSU-Fraktion legte einen Entschließungsantrag zur namentlichen Abstimmung vor. Darin forderte die Fraktion, die drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke mindestens bis zum 31. Dezember 2024 weiter zu betreiben, um das Stromangebot zu erhöhen und den Strompreis zu senken. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Dafür stimmte die CDU/CSU-Fraktion, sowie der AfD-Abgeordnete Klaus Stöber und der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber. Die genauen Ergebnisse der namentlichen Abstimmung sind hier auf der Seite des Bundestags zu finden.