Abwehrschirm gegen gestiegene Strom- und Gaspreise

Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen in Form einer Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage zur Umsetzung eines finanziellen "Abwehrschirms" geschaffen werden, um den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise entgegenzuwirken. Der Antrag soll die vorgesehene Kreditaufnahme ermöglichen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Von der CDU/CSU-Fraktion stimmte allein Dr. Jonas Geissler für den Antrag, alle anderen Unionsabgeordneten stimmten dagegen. Auch die AfD wandte sich geschlossen gegen den Antrag, während sich die Fraktion DIE LINKE enthielt.
Insgesamt stimmten 390 Abgeordnete für den Beschluss, 239 dagegen und 36 enthielten sich.

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Dafür gestimmt
390
Dagegen gestimmt
239
Enthalten
36
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Nicht beteiligt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Nicht beteiligt
Porträtfoto von Armand Zorn MdBArmand ZornSPD182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagskandidatin für HRO und LRO IIKatrin ZschauSPD14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt

Der Antrag der Regierungsfraktionen über einen Beschluss des Deutschen Bundestages stellt fest, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die Bürger:innen sowie die Unternehmen Deutschlands abgefedert werden müssen.Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll der Finanzierung des Abwehrschirms, welcher ein Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro umfasst, dienen. Um diesen ändern und reaktivieren zu können muss es eine Gesetzesänderung geben. Der Antrag der Regierungsfraktionen beschloss eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes, um die vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Von der CDU/CSU-Fraktion stimmte allein Dr. Jonas Geissler für den Antrag, alle anderen Unionsabgeordneten stimmten dagegen. Auch die AfD wandte sich geschlossen gegen den Antrag, während sich die Fraktion DIE LINKE enthielt.
Insgesamt stimmten 390 Abgeordnete für den Beschluss, 239 dagegen und 36 enthielten sich.


Neben dem Antrag der Regierungsfraktionen gab es weitere Anträge, über welche, teils namentlich, teils geheim, abgestimmt wurde. Die Fraktion der AfD kritisierte in ihrem Antrag, dass durch die Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds neue Schulden für Deutschland entstehen würden und stellte sich somit gegen den Gesetzentwurf. Des Weiteren solle der Bundestag alle Einnahmen und Ausgaben in den Kernhaushalt einbinden, sodass der Öffentlichkeit ein klares Bild über die Staatsfinanzen vermittelt werden kann.

Auch die Fraktion DIE LINKE stellte einen Antrag zu dem Thema. Sie klassifizierte die aktuelle Lage als außergewöhnliche Notsituation und forderte deshalb die Bundesregierung auf, Kredite aufzunehmen, um die Finanzierung der Situation gewährleisten zu können. Es soll also nicht an der bisher bestehenden Schuldenbremse festgehalten werden, denn diese verhindere eine wirksame Deckelung der Gas- und Strompreise. Des Weiteren sei, laut der Fraktion, auch die Klimakrise mit dem Festhalten an der Schuldenbremse nicht zu aufzuhalten.

Die CDU/CSU-Fraktion legte einen Entschließungsantrag zur namentlichen Abstimmung vor. Darin forderte die Fraktion, die drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke mindestens bis zum 31. Dezember 2024 weiter zu betreiben, um das Stromangebot zu erhöhen und den Strompreis zu senken. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Dafür stimmte die CDU/CSU-Fraktion, sowie der AfD-Abgeordnete Klaus Stöber und der fraktionslose Abgeordnete Johannes Huber. Die genauen Ergebnisse der namentlichen Abstimmung sind hier auf der Seite des Bundestags zu finden.