Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alois Karl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Nicht beteiligt | |
Torbjörn Kartes | CDU/CSU | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Kassner | DIE LINKE | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt | |
Volker Kauder | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Dagegen gestimmt | |
Stefan Kaufmann | CDU/CSU | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dagegen gestimmt | |
Ronja Kemmer | CDU/CSU | 291 - Ulm | Dagegen gestimmt | |
Thomas L. Kemmerich | FDP | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Nicht beteiligt | |
Achim Kessler | DIE LINKE | 182 - Frankfurt am Main I | Dagegen gestimmt | |
Jens Kestner | AfD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Nicht beteiligt | |
Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Keuter | AfD | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dagegen gestimmt | |
Michael Kießling | CDU/CSU | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dagegen gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Katja Kipping | DIE LINKE | 159 - Dresden I | Nicht beteiligt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Arno Klare | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dagegen gestimmt | |
Karsten Klein | FDP | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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