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Frage von Jochen K. •

Frage an Markus Grübel von Jochen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Grundgesetz/Verfassungskonformität/Amtseid/Einhaltung der demokratischen Grundordnung:
Wie stehen Sie zu der im Raum stehenden These, dass mit den aktuell anstehenden Lesungen betr. Änderung des Grundgesetzes die Grundlagen für weitgehende Privatisierungen der Autobahnen und in anderen bislang öffentlichen Bereichen, wie dem Bau von Schulen, geschaffen werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kieß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit der Einrichtung einer sogenannten „Infrastrukturgesellschaft“ ist keine Privatisierung durch die Hintertüre, wie oftmals befürchtet, beabsichtigt. Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Die Rechtsform der GmbH bietet die Möglichkeit der engen Steuerung der Gesellschaft durch den Bund. Die vorgesehene Eigenverantwortlichkeit ermöglicht Effizienzsteigerungen und setzt Anreize zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung der vom Parlament mit den Ausbaugesetzen vorgegebenen Neu- und Ausbaumaßnahmen. Insbesondere durch die Verantwortung für die Erhaltung der Autobahnen nach den Vorgaben des Bundes zu Qualität, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Straßen kann der Werteverzehr unserer Infrastruktur gestoppt werden.

Freundliche Grüße nach Berkheim

Markus Grübel MdB

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