Frage an Hubert Hüppe von Dagmar E. bezüglich Verkehr
Guten Tag,
Wie stehen Sie zur Privatisierung der Autobahnen? Das können Sie nicht zulassen, denn wir Bürger haben alles finanziert und nun sollen Privatinvestoren damit viel Geld verdienen. Es sind schon genug Fehler gemacht worden, diesen sollten Sie verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Eckmann
Sehr geehrte Frau Eckmann,
ich habe einer Privatisierung der Autobahnen nicht zugestimmt, und ich würde das auch in Zukunft nicht tun.
Ich weiß, dass in dem Gesetz, das der Bundestag in der vergangenen Woche debattiert und abgestimmt hat, eine Hintertür zur Autobahn-Privatisierung vermutet worden ist. Dem ist aber tatsächlich nicht so.
Mit der beschlossenen Reform werden die Autobahnen in sogenannte „unmittelbare Bundesverwaltung“ übernommen. Hierzu soll eine Infrastrukturgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH geschaffen werden. Wenn in Zukunft Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand liegen, dann werden sie nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben. Die neue Infrastrukturgesellschaft bleibt vollständig im Eigentum des Bundes.
Der für Sie wichtigste Aspekt: Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.
Die Infrastrukturgesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe erhalten. Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt.
Die Infrastrukturgesellschaft darf je nach Bedarf bis zu zehn regionale Tochtergesellschaften einrichten. Dabei sollen bestehende Strukturen vor Ort wie etwa Autobahnmeistereien erhalten bleiben. Die Interessen der Beschäftigten werden durch zusätzliche Regelungen gewahrt.
Der Bundestag ist bei der Gründung der Infrastrukturgesellschaft eingebunden, und er hat weitreichende Informations- und Kontrollrechte. Zum Beispiel benötigen der Gesellschaftsvertrag und der fünfjährige Finanz- und Realisierungsplan die Zustimmung des Bundestages, das Parlament ist zudem im Aufsichtsrat vertreten.
Auch der Bundesrechnungshof hat weitrechende Kontrollrechte bei der Infrastrukturgesellschaft und ihren regionalen Tochtergesellschaften.
Aus meiner Sicht ist außer durch die grundgesetzliche Verankerung auch durch die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Bundestages, der ja keine Privatisierung will, hinreichend sichergestellt, dass auch keine Privatisierung durch die Hintertür kommen kann. Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Bedenken etwas ausräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB