
(...) Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat. (...)

(...) Juni in der 3. und abschließenden Lesung gegen die Grundgesetzänderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. Zu Ihrer weitergehenden Information darf ich Sie auch auf die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Frau Sahra Wagenknecht MdB verweisen. (...)

(...) vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre an Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. Manche Kritiker und manche Kampagne hat uns in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen. (...)

(...) Darum hätte ich mir eine vollständige Öffnung für öffentlich-private Partnerschaften gewünscht, die aber auch für mich mit einer deutlichen Steigerung der Kontrolldichte einhergehen müsste, um sicher zu stellen, dass die Leistung eines Privaten billiger und besser als eine staatliche Leistung wäre. (...)

(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Meine Fraktion sieht die Privatisierung von Einrichtungen, die dem öffentlichen Wohl dienen, sehr kritisch und hält es für erforderlich, gesetzlich zu gewährleisten, dass die Privatisierung allenfalls unter hohen Anforderungen erfolgen kann, wobei gesetzlich gewährleistet werden muss, dass dies dem öffentlichen Wohl nicht zuwiderläuft. Dies ist nach usnerer Auffassung im von Ihnen erwähnten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes nicht hinreichend berücksichtigt worden. (...)

(...) bei der ersten bekannt gewordenen Abhöraktion, bei der unter anderem das Handy von Frau Merkel betroffen war, gehörte ich zu den Initiatoren einer parlamentarischen Gruppe gegen diese Praxis. (...)