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Heribert Hirte
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Frage von Martin D. •

Frage an Heribert Hirte von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Abgeordneter,

wie dieser Quelle zu entehmen, findet morgen eine Abstimmung im Bundestag statt, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass Bildungseinrichtungen und Straßen privatisiert werden können.

https://www.change.org/p/bundestag-keine-privatisierung-von-schulen-und-autobahnen?recruiter=16352449&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition

Eine Grundgesetzänderung ist sehr schwer wieder zu entfernen.

Firmeninvestieren nur, wenn sie am Ende mehr heraus bekommen.
Wenn diese Einfluss in die Bildung und die Infrastruktur nehmen, entstehen änderungen allein zum Vorteil dieser Firmen.
(Unternehmen streben Kostensenkungen und Gewinnmaximierungen an.)

Bitte stimmen sie gegen die Änderung des Grundgesetzes oder sie verlieren zweifellos mindestens einen Wähler.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dünkelmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dünkelmann,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Leider erreichte sie mich erst einen Tag nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag. Wie Sie nachlesen können, habe ich mich trotz einiger Bedenken insgesamt für eine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entschieden. Meine Bedenken können Sie aber auf meiner Homepage unter folgenden Link ersehen http://www.heribert-hirte.de/berlin/reden nachlesen.

Lassen Sie mich aber jetzt bereits klarstellen:

Bei der geplanten Grundgesetzänderung geht es nicht darum, Bildung oder das Eigentum an den Autobahnen (Art. 90 Abs. 1 GG-neu) zu privatisieren,

„(1) Der Bund ist bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“

sondern um die Verwaltung der Autobahnen (Art 90 Abs. 2 GG-neu):

(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Davon abgesehen, teile ich Ihre Bedenken bezüglich einer Kostenoptimierung zu Lasten der Infrastruktur und der öffentlichen Haushalte aber nicht. Vielmehr hätte man im Bereich der Autobahnen einen mutigen Schritt weiter zur völligen Öffnung für privates Engagement gehen müssen. Dabei geht es gerade nicht darum, Verdienstchancen für Private zu steigern, sondern die erweiterten Möglichkeiten der Privatwirtschaft - aber auch denen Haftung - in Anspruch zu nehmen. Dagegen sprechen auch nicht bisherige Beispiele für missglückte und überteuerte privat(-vor-)finanzierte Projekte - auch rein öffentlich strukturierte Projekte wie der Berliner Flughafen, die Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 können völlig aus dem finanziellen Ruder laufen.

Darum hätte ich mir eine vollständige Öffnung für öffentlich-private Partnerschaften gewünscht, die aber auch für mich mit einer deutlichen Steigerung der Kontrolldichte einhergehen müsste, um sicher zu stellen, dass die Leistung eines Privaten billiger und besser als eine staatliche Leistung wäre.

Ich hoffe insofern, dass Ihre Bedenken entsprechend zerstreut wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Heribert Hirte