Frage an Volker Beck von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Abgeordneter,
wie dieser Quelle zu entehmen, findet morgen eine Abstimmung im Bundestag statt, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass Bildungseinrichtungen und Straßen privatisiert werden können.
Eine Grundgesetzänderung ist sehr schwer wieder zu entfernen.
Firmeninvestieren nur, wenn sie am Ende mehr heraus bekommen.
Wenn diese Einfluss in die Bildung und die Infrastruktur nehmen, entstehen änderungen allein zum Vorteil dieser Firmen.
(Unternehmen streben Kostensenkungen und Gewinnmaximierungen an.)
Bitte stimmen sie gegen die Änderung des Grundgesetzes oder sie verlieren zweifellos mindestens einen Wähler.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dünkelmann
Sehr geehrter Herr Dünkelmann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Meine Fraktion sieht die Privatisierung von Einrichtungen, die dem öffentlichen Wohl dienen, sehr kritisch und hält es für erforderlich, gesetzlich zu gewährleisten, dass die Privatisierung allenfalls unter hohen Anforderungen erfolgen kann, wobei gesetzlich gewährleistet werden muss, dass dies dem öffentlichen Wohl nicht zuwiderläuft. Dies ist nach usnerer Auffassung im von Ihnen erwähnten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes nicht hinreichend berücksichtigt worden. Dementsprechend habe ich auch gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt.
Zu der Privatisierung von Autobahnen hat meine Fraktion im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsantrag eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812597.pdf), der im Plenum leider keine Mehrheit gefunden hat. In der Begründung des Änderungsantrag heißt es:
´Es besteht Reformbedarf bei dem derzeitigen Management und der Struktur des Bundesfernstraßenbaus. Die Zuständigkeiten sind unübersichtlich, die Mittelverwendung ist häufig ineffizient, die Bundesverkehrswegeplanung ist überwiegend als „Wahlkreisbeglückungsmaschine“ verkommen, eine Überjährigkeit der Finanzierung von Projekten ist nicht gesichert. Klimaschutz- oder Umweltschutzaspekte spielen keine Rolle. Statt das bestehende Netz zu erhalten werden immer neue Straßen gebaut. Es gibt keine Vermögensbilanzierung, die Investitionen abbildet und den Verfall der Infrastruktur transparent macht. Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr könnte nur dann einen Beitrag zur Verbesserung von Verwaltung, Bau und Erhalt der Bundesautobahnen leisten, wenn dies auch tatsächlich die Absicht der von der Bundesregierung vorgelegten Grundgesetzänderungen in Art. 90 und 143e wäre. Aber die vorgelegten Entwürfe zeigen klar: Die von der Bundesregierung geplanten Grundgesetzänderungen ermöglichen vor allem die umfassende Privatisierung des Autobahnnetzes. So ist zwar das Eigentum an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr unveräußerlich, aber es bestehen weitaus mehr Privatisierungsmöglichkeiten als der Verkauf der Gesellschaft an sich. Die Bundesregierung lässt sich zahlreiche Hintertüren zur Privatisierung der Autobahnen offen. Daher ist es dringend notwendig, weitere Privatisierungsschranken im Grundgesetz einzuziehen.´
Mit freundlichen Grüßen
Volker Beck