Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Eduard Oswald
Antwort von Eduard Oswald
CSU
• 11.01.2010

(...) Inwieweit die Anrainerstaaten ihre Wirtschaftszonen in den arktischen Ozean hinein ausdehnen können, ist derzeit Gegenstand von Untersuchungen der Internationalen Festlandssockelkommission der Vereinten Nationen; die Verfahren und Kriterien hierfür sind im oben genannten Internationalen Seerechtsübereinkommen detailliert geregelt. Deutschland ist kein Anrainerstaat des arktischen Ozeans, kann also schon von daher keine Gebietsansprüche stellen oder "Claims abstecken". Deutschland bietet sich durch seinen Beobachterstatus im 1996 gegründeten Arktisrat sowie dem Euro-Arktischen Barents-Rat allerdings die Möglichkeit, an der weiteren Gestaltung der bestehenden Institutionen und eines Ausbaus des geltenden Rechtsrahmens mitzuwirken. (...)

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