Sehr geehrte Frau Baum,
ich habe in diesem Forum bereits zu diesem Thema Antworten gegeben, wie z. B. am 25. November 2009 an Theresa Schöpfer. Über die Stichwortsuchfunktion können Sie diese sicher finden und nachlesen.
(...) Derzeit werden die Regelsätze für Kinder vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft und das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. Ich gehe davon aus, dass die Regelsätze dann überarbeitet und den gestiegenen Bedürfnissen der Kinder angeglichen werden. (...)
(...) Inwieweit die Anrainerstaaten ihre Wirtschaftszonen in den arktischen Ozean hinein ausdehnen können, ist derzeit Gegenstand von Untersuchungen der Internationalen Festlandssockelkommission der Vereinten Nationen; die Verfahren und Kriterien hierfür sind im oben genannten Internationalen Seerechtsübereinkommen detailliert geregelt. Deutschland ist kein Anrainerstaat des arktischen Ozeans, kann also schon von daher keine Gebietsansprüche stellen oder "Claims abstecken". Deutschland bietet sich durch seinen Beobachterstatus im 1996 gegründeten Arktisrat sowie dem Euro-Arktischen Barents-Rat allerdings die Möglichkeit, an der weiteren Gestaltung der bestehenden Institutionen und eines Ausbaus des geltenden Rechtsrahmens mitzuwirken. (...)
(...) Seit der Reform des Unterhaltsrechts orientiert sich der Kindesunterhalt an dem einkommenssteuerrechtlichen Kinderfreibetrag. Dies ist wie bereits erwähnt in § 1612a BGB geregelt. (...)