
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch mit der derzeitigen Debatte um das Moratorium für deutsche Kernkraftwerke auseinandersetzen. Ich habe mich nach langen Überlegungen in den vergangenen Tagen entschlossen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. (...)

(...) Die Fraktion DIE LINKE fordert die unverzügliche und unumkehrbare Stilllegung aller Atomanlagen sowie ein Verbot für den Export von Atomtechnik. Die immer noch beträchtlichen Mittel, die in die Atomforschung fließen, sollen auf die Entwicklung erneuerbarer Energien umgelenkt werden. (...)

(...) letztlich geht es nicht nur um die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken, sondern um ein schlüssiges Energiekonzept. Genau weil ein solches Konzept vorlag, in das in der Tat die Verlängerung der Laufzeiten eingebettet war, um den Übergang kostenseitig sozialverträglich zu gestalten, habe ich dem auch zugestimmt. (...)

(...) Das Atomgesetz enthält für die Kompensation von Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, verbindliche Regelungen. Gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25 ff. (...)

(...) Die hypothetischen Kosten des Risikos von Kernkraftwerksunfällen mit Kernschmelze in Deutschland wurden von unterschiedlichen Autoren berechnet. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft wurde 1992 in der Prognos-Schriftenreihe eine Studie zur „Identifizierung, Monetarisierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung“ veröffentlicht, die unter anderem auch eine beispielhafte Abschätzung der Schäden durch einen sogenannten Super-Gau enthielt. (...)

(...) Die Haftungsfrage ist eine der Probleme, die bei der Einführung und Etablierung der Atomenergie in Deutschland ähnlich wie die Frage der Entsorgung keine ausreichende Beachtung bekommen hat. Zwar ist die Haftung geregelt, aber wie Sie zu Recht erwähnen, auf einem geradezu lächerlichen Niveau. (...)