(...) Derzeit kursieren verschiedene Meinungen darüber im Netz, ob ein Kündigungsrecht beim ESM bzw. (...) Der ESM ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Kündigung des ESM ist bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage völkerrechtlich möglich, selbst wenn keine Kündigungsklauseln in dem Vertrag enthalten sind. (...) Grundsätzlich muss man beim ESM zwischen Geberländern und Nehmerländern unterscheiden. (...)
(...) Auch die immer wieder propagierte Auflösung der Eurozone wäre durch die sehr engen finanz- und wirtschaftspolitischen Bindungen unseres Landes mit dem Euro-Raum und mit der Europäischen Union überaus komplex und tiefgreifend. Das Auseinanderbrechen des Euros würde zu erheblichen Wechselkursanpassungen führen. Im Grunde würden wir in Deutschland mit einer neuen eigenen Währung eine beachtliche Aufwertung erfahren, die unsere mühselig in den letzten Jahren erarbeitet Leistungsfähigkeit entwertet. (...)
(...) 4) Bezüglich der weiteren Entwicklung bin ich mir aber sicher, dass wir auch zu weitergehenden Überlegungen und Veränderungen in Europa bereit sein müssen - man könnte es auch ein "Europa 2.0" nennen. Dazu müssen wir im Übergang auch Alternativverfahren entwickeln, die Mechanismen eines temporären Sonderstatus ermöglichen können, z.B. bei zeitweiser Nichterfüllung vereinbarter Kriterien. (...)
Sehr geehrter Herr Fischer,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Füchsel,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29.06.2012 auf der Internetseite www.abgeordneten-check.de