Frage an Guido Westerwelle von Thomas F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
mit Verwunderung habe ich Ihren Kommentar zum Thema Beschneidung, aus religiösen Gründen, gelesen. Ich bin der Meinung, wir Leben in Deutschland und hier gelten die deutschen Gesetze. Dies umfaßt für mich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Schutzpflicht des Staates für Diejenigen, die sich selber nicht Helfen können. Und dies trifft für mich auf Neugeborene Kinder zu. Hier können keine religiösen Gründe für eine solche, vorsätzliche Körperverletzung, geltend gemacht werden. Wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann es für sich Entscheiden, ob es diese Beschneidung vornehmen lassen möchte, aber nicht, solange das Kind Minderjährig ist.
Was ist, wenn das beschnittene Kind 18. Jahre alt ist und mit der Beschneidung nicht Einverstanden ist. Wer wird dann dafür die Verantwortung übernehmen ?
Ich möchte Sie daher Bitten, mir Ihre Gründe für die Toleranz einer solchen Tat darzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.
Mit unserer Antwort möchten wir Sie bitten, sich mit Ihren Anliegen direkt an das Bundestagsbüro von Herrn Dr. Westerwelle oder gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Zudem empfehlen wir Ihnen die Informationsangebote www.guido-westerwelle.de, www.fdp.de und www.auswaertiges-amt.de. Hier können Sie sich umfassend über die Positionen der Freien Demokraten informieren. Wir hoffen, diese Internetseiten finden Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Dr. Guido Westerwelle MdB