Sehr geehrter Herr Jordan,
(...) Ich kann Ihren Punkt durchaus nachvollziehen, und Sie wissen ja sicherlich, dass wir wollen, dass man ab einem Alter von 63 nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können soll. Allerdings führt die erfreuliche Tatsache, dass Menschen in Deutschland im Durchschnitt immer länger leben, dazu, dass Renten im Durchschnitt deutlich länger gezahlt werden als früher. (...)
(...) Aus heutiger Sicht sind diese Urteile – auch wenn das Bundesverfassungsgericht den § 175 StGB 1957 noch für verfassungsgemäß erklärt hat – nicht zu rechtfertigen. Sie waren und sind ein eklatanter Verstoß gegen die Werte und Prinzipien unseres Grundgesetzes, das die sexuelle Identität als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und letztlich der Menschenwürde schützt. (...)
(...) Das heißt, sie bekommen mehr als zwei Drittel des vorherigen Einkommens ersetzt. Insofern ist das Elterngeld eine MElterngelds Sozial- und Familienleistung und in meinen Augen der Bezug zum vorherigen Lohn gerechtfertigt. (...)