Frage an Katja Dörner von Stephan N. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dörner,
ich habe gelesen, dass Sie das Elterngeld für ein gutes Instrument halten. Halten Sie es denn auch für sinnvoll, die Höhe des Elterngeldes am vorherigen Einkommen festzumachen? Aus meiner Sicht entsteht dadurch eine unnötige Bürokratie und tendenziell erhalten Eltern viel Geld, die es nicht wirklich benötigen. Im Extremfall erhält ein Studentenpärchen, dass am Ende seines Studiums ein Kind bekommt in 14 Monaten 4200 € Elterngeld. Wenn beide nach dem Studium ein Jahr mit einem sehr guten Einstiegsgehalt gearbeitet haben, erhalten sie bis zu 25.200 €. Wie kann man so etwas begründen?
Mein Vorschlag: Flatrate für Eltern in Elternzeit - möglichst für die ersten drei Lebensjahre.Z.B. 500 im ersten, 250 im Zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes (die selbstverständlich auch für Kinderbetreuung ausgegeben werden können), Anteilsmäßige Kürzung bei Teilzeitarbeit, d.h. 125 € bei 50%-Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Naue
Sehr geehrter Herr Naue,
es ist richtig, dass ich das Elterngeld für ein gutes und sinnvolles Instrument der Familienförderung halte.
Sie regen an, das Elterngeld als Pauschalbetrag für alle Eltern in gleicher Höhe auszuzahlen. In ähnlicher Weise hat das frühere Erziehungsgeld funktioniert und war in seiner Breitenwirkung insbesondere auf die Beteiligung der Väter an der Familien- und Sorgearbeit, nicht so erfolgreich wie das derzeitige Elterngeld. Je nach Ziel und Zweck einer Leistung gibt es für Sozial- und Familienleistungen unterschiedliche Bezugsrahmen. So kann es sinnvoll sein, eine Leistung am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, in einem anderen Fall entsprechend des vorherigen Einkommens oder in einem dritten Fall einen Pauschalbetrag an alle zu zahlen. Das Elterngeld unterscheidet sich eben durch seine Lohnorientierung vom Erziehungsgeld. Es soll die Opportunitätskosten von Eltern abmildern, die aufgrund der Geburt eines Kindes Erwerbstätigkeit nicht aufnehmen können bzw. diese unterbrechen (müssen). Für einen begrenzten Zeitraum wird mit dem Elterngeld der wegfallende Lohn durch die steuerfinanzierte Leistung zu zwei Dritteln ersetzt. Da die Eltern, die ein höheres Elterngeld erhalten, zuvor auch einen höheren Anteil an Steuern gezahlt haben, ist diese Verteilung nicht ungerecht. Damit Eltern mit geringem oder ohne Einkommen nicht ohne jegliche zusätzliche Förderung das erste Lebensjahr bestreiten müssen, gibt es zum einen eine Mindestleistung und zum anderen wird bei Eltern mit geringem Einkommen die Lohnersatzquote erhöht. Das heißt, sie bekommen mehr als zwei Drittel des vorherigen Einkommens ersetzt. Insofern ist das Elterngeld eine Mischung aus Sozial- und Familienleistung und in meinen Augen der Bezug zum vorherigen Lohn gerechtfertigt.
Ihre Katja Dörner