Sehr geehrter Herr Arndt,
Sehr geehrter Herr Hannemann,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) ich habe mich bewusst für eine Enthaltung entschieden, um damit auszudrücken, dass ich das Anliegen des Gesetzentwurfs zum dem Schutz von Kindern teile, auch wenn ich ihm in der vorliegenden Form nicht zustimmen konnte. Es gab verfassungsrechtliche Bedenken, die Absicht, den Datenschutzbeauftragten in seinem Amt zu entfremden sowie wenig Aussicht, dass das Gesetz seinen eigenen Ansprüchen würde gerecht werden können. (...)
(...) Es ging nie darum ein "umstrittenes Gesetz zur Internetzensur" zu verabschieden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. (...)
(...) ich halte das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" für völlig indiskutabel und sehe darin einen Abbau des Rechtsstaats bzw. die Einschränkung von Grundrechten. Deshalb habe ich diesem Gesetz nicht zugestimmt. (...)
(...) Juni konnte ich leider wegen eines zwingenden auswärtigen Termins nicht teilnehmen. Ich halte es aber für unverzichtbar, dass der Schutz der Würde eines Kindes online genauso konsequent stattfindet, wie im realen Leben. Diesem Anliegen wird das Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" meines Erachtens gerecht. (...)