Frage an Marieluise Beck von Florian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Beck,
Entsetzt musste ich gerade lesen, daß die von mir mitgewählte Repräsentantin meiner Heimatstadt, sich bei der Abstimmung zum "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" Ihrer Stimme enthalten hat. Nicht durch Abwesenheit oder Nichtabgabe der Stimme, sondern bewusst durch eine Enthaltung.
Ich möchte nun von Ihnen wissen wie es zu diesem Stimmverhalten gekommen ist. Was hat Sie konkret dazu bewegt weder zuzustimmen noch abzulehnen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Hannemann
Sehr geehrter Herr Hannemann,
ich habe mich bewusst für eine Enthaltung entschieden, um damit auszudrücken, dass ich das Anliegen des Gesetzentwurfs zum dem Schutz von Kindern teile, auch wenn ich ihm in der vorliegenden Form nicht zustimmen konnte. Es gab verfassungsrechtliche Bedenken, die Absicht, den Datenschutzbeauftragten in seinem Amt zu entfremden sowie wenig Aussicht, dass das Gesetz seinen eigenen Ansprüchen würde gerecht werden können.
Neben kritischen Rückmeldungen aus der Internet-Community erreichen mit auch Reaktionen vieler Frauen, die sich eine Zustimmung gewünscht hätten. Weiterhin wandten sich sechs namhafte Kinderschutzorganisationen mit einem dringlichen Aufruf zur Unterstützung des Gesetzentwurfs an uns. Es besteht eine Kontroverse zwischen der Internet-Community, die für Freiheit im Netz kämpft und Frauen, die seit Jahren für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder kämpfen. Die Enthaltung der Gruppe grüner Frauen dokumentiert diese Kontroverse zwischen Schutz der privaten Rechte und zu bekämpfendem Unrecht. Die Grünen sind auch die Partei der Frauen- und Kinderrechte.
Wie Sie sich sicher vorstellen können, erhalte ich derzeit viele Fragen nach der Motivation hinter meiner Entscheidung. Ich möchte Sie deshalb auf meine ausführlichere Antwort auf eine ähnlich gelagerte Frage bei Abgeordnetenwatch verweisen, die Sie unter folgendem Link erreichen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/marieluise_beck-650-5855--f196010.html#q196010
Weiterhin finden Sie auf meiner persönlichen Internetseite meine Erklärung zur Abstimmung, in der ich mich zu meinen Beweggründen äußere. Hier finden Sie auch Links zu dem Aufruf der sechs Kinderschutzorganisationen zur Unterstützung des Gesetzentwurfs und zu einem Kommentar der taz vom 19. Juni 2009. Aus diesem geht hervor, dass grundlegende Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen worden sind, die einen Missbrauch der Internetsperren für andere Zwecke kaum möglich machen.
http://www.marieluisebeck.de/pers_erkl_gesetz_kinderpornographie
Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck