Sehr geehrte Frau Dr. Meyer,
herzlichen Dank für Ihr umfangreiches Fragepaket. Ich bin insofern auch schon sehr gespannt auf das für 13. Februar vereinbarte persönliche Gespräch in Ihrer Praxis.
Mit freundlichem Gruß
(...) Mit Blick auf das Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an europarechtliche Vorgaben zwingend erforderlich. Hierbei geht es vor allem darum, eine Regelung zu finden, die den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entspricht. (...)
(...) Die Differenz zwischen tatsächlich erhobener Prämie und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Wenn dann im höheren Alter des Versicherungsnachweis die rechnerischen Kosten über der erhobenen Prämie liegen, kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen rentenähnlich finanziert werden. Dabei werden keine Leistungen ausgezahlt, sondern beitragsdämpfend verwendet. (...)