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Thomas Kossendey
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Frage von Lutz N. •

Frage an Thomas Kossendey von Lutz N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kossendey ,

in Ihrem Wahlkreis verschafft sich ein Schornsteinfeger aus Oldenburg mit Hilfe einer Polizeistaffel gewaltsam und unter Mißachtung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) Zugang zu einem Haus eines 80-jährigen Mannes. Dieser weigert sich, zu Recht, der er gegen keine Gesetze verstößt, den Schornsteinfeger seinen sauberen Kamin kehren zu lassen (der Hauseigentümer betreibt eine moderne Gasheizung) und für dessen Scheindienstleistung Entgelte zu bezahlen.
Im Zuge der gesetzwidrigen und menschenverachtenden Aktion wird der Hauseigentümer auch körperlich mißhandelt - in seinem eigenen Haus! Die Polizei und der kommandierende Schornsteinfeger verwenden hierfür die Umschreibung "Ruhigstellung".
Wie stehen Sie als Abgeordneter zum Schornsteinfegergesetz, dieses stammt aus dem Jahr 1935 und zum Schornsteinfegermonopol?
Was tun Sie, um Ihre Wähler vor derartigen Übergriffen zu schützen?
Die EU hat gegen Deutschland bereits in 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund war und ist das deutsche Schornsteinfegermonopol, das gegen die EU-Verfassung und gegen elementare, im Grundgesetz verankerte Rechte verstößt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nestler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Blick auf das Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ist die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an europarechtliche Vorgaben zwingend erforderlich. Hierbei geht es vor allem darum, eine Regelung zu finden, die den Anforderungen des EG-Vertrages im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entspricht. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Ende November 2006 Eckpunkte entwickelt, die als Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Reform des Schornsteinfegerrechtes Anfang nächsten Jahres dienen sollen.

Die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, müssen jedoch weiterhin ausgeführt werden. Dazu gehören vor allem die Überwachung von häuslichen Feuerungsanlagen, Bauabnahmen und Aufgaben auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und der rationellen Energieverwendung. Der Bezirksschornsteinfeger nimmt hierbei als so genannter beliehener Unternehmer öffentliche Aufgaben und somit Aufgaben des Gemeinwohls wahr, bei denen es um Sicherheit und Gesundheit geht! In diesem Bereich ist es unverzichtbar, weiterhin gesicherte Kontrollen zu haben. Doppelungen bei der Kontrolle dürfen allerdings nicht entstehen, und überflüssige Bürokratie sollte vermieden werden.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey