Sehr geehrter Herr David,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr verehrte Frau Templin,
(...) Kein Mensch kommt auf die Idee, es als "Zensur" zu bezeichnen, wenn Zeitschriften mit kinderpornographischem Inhalt von einem Zeitschriftenladen aus dem Verkehr gezogen werden, um zu verhindern, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich werden. Auf nichts anderes zielen für den Bereich des Internets die Zugansperren zu kinderpornographischen Webseiten. (...)
Sehr geehrter Herr Nieke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Juni zum Thema „Zugangserschwerungsgesetz“.
(...) Die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischem Material im Internet ist die logische Konsequenz der rechtsstaatlichen Regeln, die eben auch für das Internet gelten. Ebenso wie bei strafbewehrten Druck-Erzeugnissen müssen auch bei digitalen Erzeugnissen sowohl die Vertriebswege als auch das strafbewehrte Material gekappt bzw. (...)