Frage an Ingo Wellenreuther von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellenreuther,
zunächst einmal bedanke ich mich für ihre Antwort. Allerdings halte ich diese für unzulänglich, da die Antwort auf die Sie verweisen in Teilen überholt ist.
Oder bestreiten Sie, dass die Infrastruktur, welche durch dieses Gesetz errichtet wird, nicht zur Zensur geeignet ist?
Ich darf Sie folgendermaßen zitieren, aus ihrer Antwort auf die Sie mich verwiesen haben: "Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet."
Spätestens seit den Äußerungen Ihres Parteikollegen Herrn Strobl halte ich dies für absolut unglaubwürdig. Ebenso zeigen die Forderungen von Musikindustrielobbyisten deutlich, welche Begehrlichkeiten solch eine Infrastruktur weckt.
Auch hat ein Hamburger Gericht einen Provider nur deshalb von einer "Störerhaftung" freigesprochen hat, weil die Filtermaßnahmen ´unzumutbar´ gewesen seien. Dies wäre doch nun hinfällig, da die Filtermechnismen nun zwingend eingeführt werden müssen.
Bitte erläutern Sie mir doch, wie Sie diese Aussage aufrecht erhalten wollen oder können.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias HIpp
Sehr geehrter Herr Hipp,
vielen Dank für Ihre Mail.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb meine Antwort überholt sein sollte. Das Zitat, das Sie anführen, hat nach wie vor volle Gültigkeit und ich darf es daher nochmals vollständig wiederholen: "Die Bedenken, dass mit der geplanten Maßnahme auch der Zugang zu anderen, nicht kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden würde, ist vollkommen unbegründet. Der Gesetzentwurf rechtfertigt allein zur Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Das BKA darf und wird bei der Sperrung nicht andere Inhalte in den Blick nehmen. Bedenken mit Blick auf die Seriosität des BKA teile ich in keiner Weise."
Der Gesetzentwurf wurde sogar noch dahingehend verändert, dass die gesetzliche Regelung nicht im Telemediengesetz, sondern in einem eigenen Gesetz ("Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen") vorgenommen wird - ich möchte allerdings betonen, dass dies rein klarstellend zu verstehen ist, denn eine andere gesetzliche Regelung als die Zugangssperre zu kinderpornographischen Webseiten war auch mit der Änderung des Telemediengesetzes eindeutig nicht vorgesehen.
Für mich steht außer Zweifel, dass das BKA sich uneingeschränkt an diese gesetzlichen Vorgaben halten wird. Aus welchen Gründen sollte das BKA gegen die eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen und willkürlich andere Webseiten mit nicht-kinderpornographischen Inhalten sperren wollen? Dieser Vorwurf ist absurd.
Im übrigen ist der Begriff der "Zensur", den Sie in Ihrer Frage an dieser Stelle verwenden, vollkommen fehl am Platz. Es geht darum, im Internet den Zugang zu schwerer Kriminalität (Kinderpornographie) zu erschweren. Kein Mensch kommt auf die Idee, es als "Zensur" zu bezeichnen, wenn Zeitschriften mit kinderpornographischem Inhalt von einem Zeitschriftenladen aus dem Verkehr gezogen werden, um zu verhindern, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich werden. Auf nichts anderes zielen für den Bereich des Internets die Zugansperren zu kinderpornographischen Webseiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB