![Peter Weiß Portrait von Peter Weiß](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/peterweiss_cdu_presse.jpg?itok=qwkvs3M5)
(...) Ihre Anfrage ist für mich unverständlich. Selbstverständlich beantworte ich Anfragen an mich. (...)
![Sören Bartol Portrait von Sören Bartol](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bartol-soeren2.jpg?itok=9GB9-796)
(...) Zudem haben wir die Erhöhung des Renteneintrittsalters an Bedingungen geknüpft: Im Gesetz wurde eine Vorbehaltsklausel verankert. Die Bundesregierung ist verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. (...)
![Carl-Eduard Graf von Bismarck Portrait von Carl-Eduard Graf von Bismarck](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/carl_eduard_graf_von_bismarck_1.jpg?itok=mSxEJSGD)
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Mail.
![Dagmar Wöhrl Portrait von Dagmar Wöhrl](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/dagmar_woehrl_103.jpg?itok=oaJXFHzz)
Sehr geehrter Herr Stamm,
![Andreas Schmidt Portrait von Andreas Schmidt](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/andreas_schmidt_3.jpg?itok=GIE_ryUb)
(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)
![Brigitte Zypries Portrait von Brigitte Zypries](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/brigitte_zypries_21.jpg?itok=uGk4SqNp)
(...) Der Beschluss des Bundesgerichtshofes, den Sie in Ihrer E-Mail ansprechen, bestätigt nun den Willen des Gesetzgebers, verdeutlicht aber zugleich, dass trotz der Straflosigkeit der Sympathiewerbung strafwürdige Verhaltensweisen auch künftig strafbar bleiben. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: Eine Werbung für terroristische Vereinigungen ist weiterhin verboten. Ein Werben ist dann gegeben, wenn sich aus den Gesamtumständen der Äußerung ergibt, dass der Werbende gezielt Mitglieder oder Unterstützer zugunsten einer konkreten Organisation gewinnen möchte. (...)