Frage an Andreas Schmidt von Hans K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schmidt,
die Bundesregierung hat aufgrund des BGH - Urteils die Inkrafttretung des neuen Unterhaltsrecht verschoben. Wie ist der jetzige Stand, wann ist mit in Kraft treten der Reform zu rechnen?
Wie sind die Gerichte für die Überganszeit angewiesen bis zum endgültigen Inkrafttreten zu entscheiden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Frage zur Unterhaltsrechtsreform vom 31. Mai diesen Jahres.
Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann.
Somit wird aber die Unterhaltsrechtsreform nicht mehr wie geplant zum 1. Juli diesen Jahres in Kraft treten. Über den zu erwartenden zeitlichen Abschluß des Reformvorhabens kann ich derzeit noch keine Aussage treffen. Solange der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet und verkündet wurde, besteht die alte gesetzliche Regelung fort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB