

(...) Das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts sollte ursprünglich am 25. Mai 2007 im Deutschen Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden. (...)


(...) Darum hatten wir einen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht (diesen finden Sie im Anhang). Wir sind der Auffassung, dass die aktuelle Entschädigung zu gering bemessen ist und nur einem kleinen Teil der Opfer zugute kommt. Vor allem lehnen wir natürlich die „Bedürftigkeitsprüfung“ und die Erfordernis einer mindestens sechsmonatigen Haftdauer ab. (...)

Sehr geehrter Herr Pintschka,
die Reaktionen meiner Kollegen auf den Sieg des FC Nürnberg Ende Mai waren überaus freundlich! Einschränkend muss ich aber sagen, dass die Feedbacks aus dem "Stuttgarter Raum" etwas diplomatisch klangen.
