Frage an Katja Kipping von Wolfgang K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
ab dem wievielten Lebensjahr soll den die Opferrente nach Vorstellung der Bundesregierung ausgezahlt werden.
Gruß,
Sehr geehrter Herr Kobischke,
nach meiner Kenntnis gibt es keine Altergrenzen im Bereich der aktuellen Regelung zur Opferrente – weder nach oben noch nach unten. Voraussetzungen für die Gewährung der vollen monatlichen in Höhe von 250 Euro sind eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politisch Verfolgter sowie die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit. Als bedürftig in diesem Sinne gilt, wer über ein Einkommen von aktuell nicht mehr als 1.041 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.388 Euro (Personen in fester Partnerschaft) verfügt, wobei das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners unberücksichtigt bleibt. Bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze um bis zu 250 Euro wird als Opferrente die Differenz zum Einkommen gezahlt.
Meine Fraktion begrüßt zwar, dass es in dieser Sache endlich Bewegung gibt, aber wir halten dieses Gesetz nach wie vor nicht für einen gelungenen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Darum hatten wir einen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht (diesen finden Sie im Anhang). Wir sind der Auffassung, dass die aktuelle Entschädigung zu gering bemessen ist und nur einem kleinen Teil der Opfer zugute kommt. Vor allem lehnen wir natürlich die „Bedürftigkeitsprüfung“ und die Erfordernis einer mindestens sechsmonatigen Haftdauer ab. Die bestehenden Gesetze verfolgen nicht das Ziel einer angemessenen Entschädigung, sondern versuchen lediglich, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping