(...) Die juristische Literatur hält demnach auch Quoten jeder Art für zulässig, die in Bereichen, in denen Frauen statistisch gegenüber Männern geringere Berücksichtigung finden, bei gleicher Qualifikation einen Vorrang für Frauen vorsehen, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende, etwa auch soziale Gründe (Standardbeispiel: alleinerziehender Vater) überwiegen. (...)
(...) Daher bin ich persönlich so lange in gewissen Bereichen für eine Frauenquote bin, bis die noch herrschenden Defizite in unserer Gesellschaft für eine Gleichbehandlung und Gleichstellung behoben sind. (...)
(...) Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, daß Gerichte schon vielfach ausgesprochen haben, daß - entgegen Ihrer Annahme - Frauenförder-Regelungen des Bundes wie auch der meisten Bundesländer vereinbar sind mit dem Grundgesetz und Europäischem Recht (Art. 3 Abs. (...)
(...) Natürlich haben Sie Recht mit der Annahme, dass zu wenig Männer in Kitas, Kindergärten und Grundschulen arbeiten. (...) Ein Quotenregelung zugunsten von Männern wäre die logische Konsequenz. (...)