(...) für Gesetzgebung und Personalausstattung der Polizei sind mit Ausnahme der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts die Länder zuständig. Nicht nur deswegen ist es absurd zu behaupten, die Polizei würde von der Bundesregierung im Stich gelassen, um den Bundeswehreinsatz im Innern zu fördern und politisch durchsetzen zu können. (...)
(...) Zur Frage, wie „großzügig“ die SGB-II-Leistungen bemessen sind, möchte ich erklären, dass die Regelsätze natürlich keine großen Sprünge erlauben und – gemessen an manchen Konsumgewohnheiten – relativ gesehen wenig Geld sind. Andererseits erlauben diese Regelsätze (würdige Versorgung mit Wohnraum kommt hinzu) einen menschenwürdigen Lebensstandard, der weit über das ‚nackte Überleben’ hinausgeht und den verfassungsmäßigen Vorgaben entspricht. (...)
(...) Ich hoffe, dass wir im Anschluss an die Veröffentlichung des Gutachtens zu einer schnellen politischen Bewertung gelangen können und auch die Frage der Finanzierung der Ausbildung der PiA für alle Beteiligten befriedigend gelöst werden kann. (...)