Vorratsdatenspeicherung

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.

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Dafür gestimmt
365
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU262 - Esslingen Dafür gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU190 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Miriam GrußMiriam GrußFDP253 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim GüntherJoachim GüntherFDP168 - Vogtland - Plauen Dagegen gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU279 - Bruchsal-Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Joachim HackerHans-Joachim HackerSPD13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HagemannKlaus HagemannSPD208 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Holger HaibachHolger HaibachCDU/CSU177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christel Happach-KasanChristel Happach-KasanFDP10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred HartenbachAlfred HartenbachSPD169 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD207 - Mainz Nicht beteiligt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN133 - Bielefeld Dagegen gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU217 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Nina HauerNina HauerSPD178 - Wetterau Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Peter HausteinHeinz-Peter HausteinFDP162 - Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dafür gestimmt

Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.

Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Links zur Abstimmung

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/5846