Vorratsdatenspeicherung

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Insgesamt 11 Abgeordnete der Koalition stimmten gegen den Gesetzentwurf. Künftig müssen Telekommunikationsfirmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang speichern.

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Dafür gestimmt
365
Dagegen gestimmt
156
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hartwig FischerHartwig FischerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover - Land II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD255 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Herbert FrankenhauserHerbert FrankenhauserCDU/CSU220 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD151 - Märkischer Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP111 - Krefeld I - Neuss II Dagegen gestimmt
Portrait von Paul Klemens FriedhoffPaul Klemens FriedhoffFDP113 - Kleve Nicht beteiligt
Portrait von Peter FriedrichPeter FriedrichSPD288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Horst FriedrichHorst FriedrichFDP238 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Erich Georg FritzErich Georg FritzCDU/CSU144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Jochen Konrad FrommeJochen Konrad FrommeCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU201 - Koblenz Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU281 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Peter GauweilerPeter GauweilerCDU/CSU221 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen GehbJürgen GehbCDU/CSU170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE184 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert GeisNorbert GeisCDU/CSU248 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Dagegen gestimmt

Zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist die sog. Vorratsdatenspeicherung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde eine 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ist. Durch die Maßnahme soll die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert werden, etwa bei der Verhinderung von Terroranschlägen und bei der Verfolgung schwerer Straftaten.

Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen sog. Verkehrsdaten von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation sechs Monate lang zu speichern. Auf diese Weise wird z.B. festgehalten, wer mit wem wann und – bei Handygesprächen – von wo aus telefoniert hat. Konkret werden folgende Daten gespeichert: Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche. Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert. Ursprünglich sollte die Verpflichtung zur Datenspeicherung ab dem 1.1.2008 gelten. In letzter Minute hatte sich der Rechtsausschuss des Bundestages aber noch auf Änderungen verständigt. Danach tritt die Speicherungspflicht für Anbieter von Internet-, Mail- und VoIP-Diensten (Internettelefonie) erst ein Jahr später in Kraft. Zum Teil liegen die oben aufgeführten Daten bereits heute vor. Bislang waren die Ermittler darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten zu Abrechnungszwecken speicherten. Dies war allerdings bei Flatrateverträgen nicht notwendig. Zudem konnten Telefonkunden Einspruch gegen die Speicherung erheben. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann künftig auch auf diese vormals nicht gespeicherten Daten zurückgegriffen werden, allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen: es muss sich um eine schwere Straftat mit einem Strafmaß von mind. fünf Jahren handeln bei Kommunikation, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst (z.B. rein private Telefonate), ist die Überwachung nicht zulässig.

Für den Zugriff auf die Daten benötigen Polizei und Staatsanwaltschaft die Genehmigung eines Richters. Betroffene müssen nachträglich über das Abhören benachrichtigt werden. Mit dem Gesetz wurde zudem eine Schlechterstellung von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern beschlossen. Telefonate mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern dürfen nicht abgehört werden.

Dieses absolute Abhörverbot gilt nicht für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und Therapeuten. Bei ihnen muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Journalisten kritisieren , dass der Informantenschutz ausgehebelt werde. Die Möglichkeit des Abhörens und der Speicherung von Verkehrsdaten würde Informanten abschrecken, mit den Journalisten Kontakt aufzunehmen.

Datenschützer, FDP und die Linke haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Tausende Bürger wollen die Klage unterstützen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Harmlose Bürger würden unter Generalverdacht gestellt. Zudem erfolge der Bundestagsbeschluss vorschnell, so Kritiker. Denn derzeit ist eine Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.

Links zur Abstimmung

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/5846