Fragen und Antworten
(...) Bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat willkürlich einige Internetseiten sperren lässt. In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. (...)
(...) Ich halte diese Spiele für problematisch, wenn auch nicht für zwangsläufig verbotswürdig. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen und die Frage eines Verbots aus der Anpassung des Waffenrechts zunächst ausgeklammert. (...)