Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dafür gestimmt
Portrait von Walter KolbowWalter KolbowSPD252 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Hellmut KönigshausHellmut KönigshausFDP85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun KoppGudrun KoppFDP136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KoppelinJürgen KoppelinFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz Rudolf KörperFritz Rudolf KörperSPD203 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Karin KortmannKarin KortmannSPD108 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Rolf KoschorrekRolf KoschorrekCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KossendeyThomas KossendeyCDU/CSU28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf KramerRolf KramerSPD34 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst KranzErnst KranzSPD191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Nicolette KresslNicolette KresslSPD274 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU280 - Pforzheim Nicht beteiligt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU110 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Volker KröningVolker KröningSPD54 - Bremen I Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD114 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KucharczykJürgen KucharczykSPD104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut