Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Antje Blumenthal | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Volker Blumentritt | SPD | 195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Kurt Bodewig | SPD | 109 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 209 - Ludwigshafen /Frankenthal | Dagegen gestimmt | |
Clemens Bollen | SPD | 26 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Gerd Friedrich Bollmann | SPD | 142 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Alexander Bonde | DIE GRÜNEN | 284 - Emmendingen-Lahr | Dagegen gestimmt | |
Jochen Borchert | CDU/CSU | 123 - Recklinghausen II | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Börnsen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 101 - Rheinisch - Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Gerhard Botz | SPD | 197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis | Dagegen gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dagegen gestimmt | |
Klaus Brandner | SPD | 132 - Gütersloh | Dafür gestimmt | |
Helmut Brandt | CDU/CSU | 89 - Kreis Aachen | Dafür gestimmt | |
Willi Brase | SPD | 149 - Siegen - Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Ralf Brauksiepe | CDU/CSU | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Rainer Brüderle | FDP | 207 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Monika Brüning | CDU/CSU | 43 - Hannover - Land I | Dafür gestimmt | |
Angelika Brunkhorst | FDP | 29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Nicht beteiligt | |
Georg Brunnhuber | CDU/CSU | 271 - Aalen-Heidenheim | Dagegen gestimmt | |
Eva Bulling-Schröter | DIE LINKE | 218 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Edelgard Bulmahn | SPD | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Marco Bülow | SPD | 143 - Dortmund I | Nicht beteiligt | |
Martina Bunge | DIE LINKE | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dafür gestimmt |
Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.