Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BurgbacherErnst BurgbacherFDP286 - Rottweil-Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD246 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael BürschMichael BürschSPD6 - Plön - Neumünster Dagegen gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Marion Caspers-MerkMarion Caspers-MerkSPD283 - Lörrach-Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dafür gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE115 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Herta Däubler-GmelinHerta Däubler-GmelinSPD291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN256 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Karl DillerKarl DillerSPD205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU227 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU289 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick DöringPatrick DöringFDP42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Dagegen gestimmt
Carl-Christian DresselSPD239 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD285 - Offenburg Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.