
Aktuell verhält es sich aber wohl so, dass der erste vorliegende Entwurf tatsächlich von mehreren Bundesländern kritisch betrachtet wird.

Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.

Als erste in der Familie habe ich nicht nur Abitur gemacht, sondern auch 2011 einen Bachelor in Sozialwissenschaften erfolgreich abgeschlossen.

Bei Bezirksthemen ist für mich als Ihre Abgeordnete in der Regel die Zusammenarbeit mit der BVV entscheidend. Die Verordneten können überprüfen, ob und wo das Bezirksamt bereits aktiv geworden ist und ggf. Beschlüsse darüber fällen, wo noch nachgebessert werden muss. Ihr Anliegen fällt genau in diese Kategorie.
Ich habe ihr konkretes Anliegen daher an die Kolleg*innen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf weitergeleitet.