Berlin Fragen & Antworten

Frage von Björn R. • 12.09.2024
Portrait von Catherina Pieroth-Manelli
Antwort von Catherina Pieroth-Manelli
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.09.2024

Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.

Manuela Schmidt
Antwort von Manuela Schmidt
Die Linke
• 11.09.2024

Bei Bezirksthemen ist für mich als Ihre Abgeordnete in der Regel die Zusammenarbeit mit der BVV entscheidend. Die Verordneten können überprüfen, ob und wo das Bezirksamt bereits aktiv geworden ist und ggf. Beschlüsse darüber fällen, wo noch nachgebessert werden muss. Ihr Anliegen fällt genau in diese Kategorie.

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