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Catherina Pieroth-Manelli
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Frage von Björn R. •

Vaterschaftsurlaub noch in 2024 ?

Sehr geehrte Frau Pieroth-Manelli,

Ich werde voraussichtlich gegen Ende November Vater und interessiere mich für den aktuellen Stand des Vaterschaftsurlaubs. Kann ich mit diesem bis dahin rechnen? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

mit freundlichen Grüßen
Björn R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. 

Sie müssen also die Zeiten mit der Mutter ihres Kindes absprechen und diese dann bei Ihrem Arbeitgeber melden. Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute,

Mit freundlichen Grüßen

Catherina Pieroth

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