(...) Der Schutz des Lebens, auch und gerade des ungeborenen Lebens ist eine der wichtigsten Aufgaben und Verpflichtungen des Staates. Eine „Korrektur- und Nachbesserungspflicht“ zu den rechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs obliegt dem Gesetzgeber immer dann, wenn sich nach hinreichender Beobachtungszeit herausstellt, dass das Gesetz das von der Verfassung geforderte Maß an Schutz nicht zu gewährleisten vermag. (...)
(...) Im Herbst dieses Jahres wird das Gendiagnostikgesetz im Bundeskabinett eingebracht. Die SPD ist der Auffassung, dass die darin enthaltenen Beratungsregelungen für Spätabtreibungen (nach der 22. Schwangerschaftswoche) ausreichend sind. (...)
(...) Das Bayerische Versammlungsgesetz hat die Pflicht zur Anmeldung im Übrigen aus dem bisher geltenden Versammlungsgesetz des Bundes übernommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wegweisenden Brokdorf-Beschluß entschieden, dass eine Anmeldepflicht verfassungsgemäß ist (BVerfGE 69, 315 [350]). (...)
Sehr geehrter Herr Weber,