Frage an Susann Biedefeld von Jens G. H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Biedefeld,
als überrzeugter Lebensrechtler möcht ich Ihnen folgende Fragen stellen, um zu prüfen ob Sie für mich wählbar sind.
1. Was halten Sie von Abtreibungen, insb. Spätabtreibungen ?
2. Nachdem das BVG die Regelung der §§ 218 ff für verfassungswidrig erklärt hat und dem Gesetzgeber eine Überprüfungsfrist gegeben hat und der dieser der Überprüfungspflicht bisher nicht nachgekommen ist, sollte der bayerische Landtag bez. die Regierung Bayerns nicht in Berlin nicht tätig werden, damit eine Neuregelung eingeleitet wird ?
3.Wie stehen Sie generell zum Lebensrecht ?
Sehr geehrter Herr Hirsch,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Seit der Fristenlösung gibt es die Spätabtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche und zwar bei der sog. medizinischen Indikation. Bisher ist bei der Vorlage der medizinischen Indikation eine Abtreibung bis zur Geburt möglich, ohne dass dabei eine weitergehende bzw. psychosoziale Beratung vorausgehen muss.
Im Herbst dieses Jahres wird das Gendiagnostikgesetz im Bundeskabinett eingebracht. Die SPD ist der Auffassung, dass die darin enthaltenen Beratungsregelungen für Spätabtreibungen (nach der 22. Schwangerschaftswoche) ausreichend sind. Der Entwurf enthält nämlich die Beratungspflicht von Ärzten vor und nach den pränatalen Untersuchungen und das Gendiagnostikgesetz schreibt die Hinweispflicht auf die psychosoziale Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vor.
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass eine Frau - nach intensiver Beratung - selbst entscheiden sollte, ob sie die Schwangerschaft zu Ende führt oder nicht. Ich persönlich aber würde eine Schwangerschaft nicht abbrechen. Das ist aber meine persönliche Meinung. Ich möchte da einer anderen Frau nicht reinreden.
Freundliche Grüße
Susann Biedefeld, MdL