(...) Das Privatisieren von Unternehmen hat seine Grenzen spätestens dort, wo es um Daseinsvorsorge geht. Beispiel Wasser- und Abwasserversorgung, Kliniken usw. (...)
Sehr geehrte Frau Treßelt
(...) Über die Gründe des Bundesgesetzgebers, das bisher bei Bundestags- und Europawahlen angewandte Verfahren nach Niemeyer durch das neue "Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Lague/Schepers" für die Wahlen ab 2009 zu ersetzen lässt sich folgendes sagen: Ziel der Gesetzesänderung ist insbesondere die Vermeidung von Ungereimtheiten, die in Einzelfällen unter besonderen Bedingungen auftreten können. Allerdings hat das neue Berechnungsverfahren in der Praxis nur sehr geringe Bedeutung. Eine Übernahme in das bayerische Landeswahlrecht ist deshalb auch nicht beabsichtigt. (...)
(...) Der FDP ist es Mitte der 90er Jahre aber gelungen, vor dem Verfassungsgerichtshof die Unzulässigkeit von d´Hondt in bestimmten Fällen zu erstreiten. Das Gericht urteilte, dass d´Hondt bei der Landtagswahl unzulässig ist, weil es bei dieser Wahl nicht eine landesweite Liste, sondern in jedem der sieben Regierungsbezirke eine eigene Landtagsliste gibt. (...)
(...) im Allgemeinen stehe ich Privatisierungen immer dann kritisch gegenüber, wenn es sich bei dem, was privatisiert werden soll, um Aufgaben der Daseinsvorsorge handelt oder einfach um öffentliche Aufgaben. Also keine Privatisierung der Wasserversorgung, des Stromnetzes, der Bahn, von Bildungskosten usw. (...)