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Wolfgang Fackler
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Frage von Christian H. •

Warum wird bei der Berechnung für die amtsangemessene Alimentation ein "fiktives" Einkommen des Partners miteinberechnet aber bei der BG Familie keine "fiktiven" zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten?

Sehr geehrter Herr Fackler,
bei den Beamten wird seit dem neuen Gesetzesentwurf von 2023 ein "fiktives", nicht geprüftes, Partnereinkommen von 20 000€ (Netto) jährlich angenommen. Bei der Gegenüberstellung von der Beamtenfamilie zu der Familie, welche Bürgergeld empfängt, aber nicht "fiktive" Nebeneinkünfte deren berücksichtigt (Minijob, etc.)
Zudem fehlen auch die staatl. Zulagen bei der BG Familie für KiTa, Schule, Kulturveranstaltungen, Ausflüge, etc.

Das ganze dient weder zur Motivation der Beamten noch fördert es die Attraktivität des öffentlichen Dienstes.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

1. Das fiktive Partnereinkommen bildet die Lebensrealität ab. Aktuell zählen wir bei den Frauen eine Erwerbstätigenquote von 72 Prozent und bei den Männern von 79 Prozent. Die Mehrverdiener-Ehe ist also das gängiste Lebensmodell.

2. Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

3. Beim Bürgergeld sind die Bildungs- und Teilhabekosten sowie die Leistungen zu einem vergünstigten Sozialtarif eingerechnet und erhöhen den Gesamtbezug des Bürgergeldempfängers.  

4. Zur Attraktivität im Öffentlichen Dienst gehören aus meiner Sicht ein sicherer Arbeitsplatz sowie eine gute Krankenversorgung und beste Altersversorgung. Zumindest darüber sollten wir uns einig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fackler, MdL

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