Auch in Baden-Württemberg gab es Ausgangsbeschränkungen, die allerdings nur nachts und nicht, wie in Bayern, auch tagsüber galten. Dadurch ist es ein anderer Sachverhalt als in Bayern, der deshalb auch anders bewertet werden muss.
Der Staat muss auch in Krisenzeiten eine Rechtsstaat bleiben. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit die Minderheit zu allem zwingen kann!
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
Ich habe der Absenkung des Wahlalters am 06.04.2022 zugestimmt. Sie können mein Abstimmungsverhalten auf der Internetseite des Landtages nachvollziehen.
Die anwesenden Lehrkräfte sind ausgebildet und müssen dafür Sorge tragen, dass sich die Kinder während des Wettbewerbs wohlfühlen.