In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Sollte je festgestellt werden, dass jene Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ganz oder teilweise unverhältnismäßig waren, setzen wir als FDP uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein
Da Sie Herrn Theurer angeschrieben haben, bitte ich Sie, sich direkt mit ihm in Verbindung zu setzen
In der ersten Welle hatte ausschließlich Bayern Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen erlassen, alle anderen Bundesländer dagegen nicht. Insoweit besteht keinerlei Vergleichbarkeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg, so dass sich die Frage etwaiger Rückerstattungsansprüche bei verhängten Bußgeldern nicht stellt.