Hinsichtlich langer Beförderungen von Nutztieren (insb. ältere Zuchtrinder) in weit entfernte Drittstaaten, wurden die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 29. Juli 2020 angewiesen, diese bis auf Weiteres nicht mehr abzufertigen.
Zugleich müssen wir grundsätzlich feststellen, dass die Zahl der Bargeldabhebungen in Deutschland seit Jahren rückläufig ist, während die der Kartenzahlungen steigt. Damit ist auch auf den Servicestellen und an den Geldautomaten eine rückläufige Frequenz zu verzeichnen.
für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig
Die Zahlungen erfolgen zunächst nach entsprechenden Tarifvereinbarungen an die Tarifbeschäftigten. Ein sog. Übertragungsgesetz könnte diese dann auf die Bundesbeamt:innen übertragen.