Sehr geehrter Herr Schwarz, würden Sie sich bei Ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AFD-Verbotes einsetzen?
Sehr geehrte Frau F..
Die AfD ist klar eine rechtsextreme Partei, die sich gegen alles Moderne wendet und mit ihrer rechtsextremen und antisemitischen Politik dem Standort Deutschland schadet. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es gibt gute Argumente, die dafürsprechen, dass dies auf die AfD zutrifft. Solche Parteien können also durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines (Bundes-)Landes beschränkt, ist auch die Landesregierung des betreffenden Landes antragsbefugt (§ 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Von daher kann die Landesregierung von Baden-Württemberg dieses Verfahren in diesem Fall nicht anstrengen.
Freundliche Grüße, Andreas Schwarz