Tobias Vogt MdL
Tobias Vogt
CDU
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Frage von Joachim Uwe S. •

Sie haben am 08. März 2023 GEGEN den Rückbaustopp von Neckarwestheim II gestimmt! Warum? Sie verkünden doch in All Ihren Ausführungen seit Ihrer Vorstellung im Wahlkampf 21 unaufhörlich etwas anderes.

09.01.2024
Wünsche einen Guten Tag Herr Vogt,
verfolge Ihre Arbeit im Landtag, als gewählter Vertreter meiner Belange, Aufmerksam.
Begeistert von Ihren Aussagen und Tun im Wahlkampf 2021.
Ich verfolge Ihre Reden, Anträge und Abstimmungsverhalten sehr interessiert.
Sehr oft bin ich verwundert über die Diskrepanz in Ihrem Tun.
Als Selbständiger Handwerker kann ich leider nicht auf jede Abweichung eine schriftliche Anfrage erstellen.
Ihnen war bekannt, das Neckarwestheim II schon beim „Zwangsabschalten“ modernisiert und in einem sehr Sicheren Zustand war. Noch Jahre eine sichere Grundlastversorgung CO² neutral nicht nur hier in der Region geliefert hätte.
WARUM vernichten Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten Millionen Beiträge der Steuerzahler und setzen gleichzeitig die Versorgungssicherheit und den Erhalt von günstiger Energie, auch für Ihre Angehörige und Mitarbeiter aufs Spiel?
Würde mich über eine Zeitnahe ehrliche Rückmeldung freuen.

Vielen herzlichen Dank
Joachim S.

Tobias Vogt MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre aufmerksamen Worte und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich danke jedenfalls sehr für Ihr Interesse an meiner Arbeit im Landtag Baden-Württemberg. Ich weiß es zu schätzen, dass Sie meine Reden, Anträge und Abstimmungsverhalten genau beobachten und sich mit den diskutierten Themen auseinandersetzen.

In Bezug auf Ihre Frage, warum ich gegen das Abschalten des Atomkraftwerks Neckarwestheim II gestimmt habe, möchte ich Ihnen gerne erläutern, dass diese Entscheidung auf verschiedenen Faktoren basierte.

Erstens gilt für Fragen der Atomkraft das Atomgesetz, also ein Bundesgesetz. Der Landtag hat keine Entscheidungsgewalt über die Stilllegung von Atomkraftwerken. In diesem Fall handelte es sich um einen Antrag der AfD, der etwas verlangte, was rechtlich nicht zulässig war. Daher haben wir, die CDU-Fraktion, den Antrag abgelehnt, da wir nicht für etwas stimmen können, was gegen geltendes Recht verstößt. Der AfD war natürlich bewusst, dass sie hier einen Schaufensterantrag gestellt hat, es ging ihr nicht um die Sache, (die hätte sie in Berlin zur Abstimmung bringen müssen), sondern darum, Show zu machen. 

Zweitens haben alle anderen Fraktionen im Landtag, also wir, SPD, Grüne und FDP, immer gesagt, dass wir grundsätzlich keinen Anträgen der AfD zustimmen. Stattdessen verfassen wir unsere eigenen Anträge und bringen sie zur Abstimmung ein. Diese Vereinbarung dient als "Brandmauer" gegen rechtspopulistische Tendenzen und stellt sicher, dass unsere Entscheidungen auf einer breiten demokratischen Basis getroffen werden. 

Die CDU hält nach wie vor das Festhalten am Atomausstieg für einen Fehler. Als die Gaslieferungen aus Russland weggefallen sind, ist unserer Meinung nach die "Geschäftsgrundlage" für den Ausstiegsbeschluss  entfallen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die drei damals noch laufenden Kraftwerke am Netz gehalten werden müssen, also auch Neckarwestheim II. So hat uns die Bundesregierung in eine energiepolitische Mangelsituation gebracht und letztendlich die höchsten Energiepreise europaweit verursacht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Erklärung weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Vogt MdL

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