

Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigenbtlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große jurustische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.

ja, ich unterstütze ein solches Vorgehen gegen diese faschistische und demokratiefeindliche Partei.

Bisher ist es so, dass Projekte, die sich für unsere Demokratie und ihre Werte einsetzen, vom Bund nur über zeitlich begrenzte Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Dies soll mit dem Demokratiefördergesetz geändert werden.


diese Frage kann ich Ihnen nicht verbindlich beantworten.