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Katja Rathje-Hoffmann
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Frage von Kerstin S. •

Gibt es bezahlte freie Tage für angekündigte Großdemos/Großproteste wie z. B. am 08.01. oder muss man wieder einen Urlaubstag zwangsweise nehmen da man nicht zum Job kommt?

So plätschert der Urlaub zwangsweise dahin. Für (übertriebene!) Unwetter-Flutwarnungen an denen man frei nehmen muss (Urlaubstag) für Demos die die Straßen blockieren (ein Urlaubstag) usw. Wann gibt es oder wie kann man Entschädigungszahlungen bekommen? Weil Gruppen mit Gewalt etwas durchsetzen wollen und dafür andere Menschen behindern zum Job und zurück zu kommen. Man kann auch anders streiken online z. B. Wie oft musste man schon 10 km und mehr wegen Demos (Freitagsdemos Unweltzirkusdemos etc.) abends nach dem Job zu Fuss laufen. Zumindest sollten ab Knotenpunkten in dem Fall spontan extra kostenlose Großtaxis oder Einsatzbusse stehen die die Menschen nach Hause in ihren Stadtteil bringen immerhin zahlt man ein Abo-Ticket zum Fahren. Oder man soll gar nicht mehr arbeiten gehen, hauptsache eine gewisse Gruppe kann ihr Gehalt durch Beeinträchtigung der Massen ständig hochpeitschen. Oder übertreiben die Medien wieder einmal mit ihren Warnungen "man kommt nicht durch mit Fahrzeug..."

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Antwort von
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Liebe Frau S.,

diese Frage kann ich Ihnen nicht verbindlich beantworten.

Mit freundlichen Grüßen 

katja Rathje-Hoffmann MdL

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